Anwaltliche Kosten und Gebühren
Grundsätzlich wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Anwaltliche Erstberatung
Die Erstberatung dient dazu, vorab die Aussichten Ihres Anliegens zu überprüfen.
Durch die Erstberatung verpflichten Sie sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen.
Vielmehr dient sie dazu, dass Sie nicht aus Unsicherheit oder Unkenntnis Fristen oder Termine versäumen und Ansprüche verlieren.
Sollten Sie im Gespräch mit dem Anwalt zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Angelegenheit ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen aussichtslos erscheint, fallen über
die Beratungsgebühr hinaus keine weiteren Kosten an.
Im Falle der Beauftragung mit der weiteren Vertretung, wird die Beratungsgebühr auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet und bei Erfolg vom Gegner getragen und Ihnen zurückerstattet.
In unserer Kanzlei wird eine Erstberatung mit 150,- Euro zzgl. der gesetzlichen MWSt. vergütet.
Üblich ist eine Pauschalvergütung für das jeweilige Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Besprechungen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, bis zum Eingang der Akten bei Gericht) sowie für
das Hauptverfahren (Gerichtstermine u.a.).
Das gewährt Kostenkontrolle für den Mandanten, da neben dem vereinbarten Pauschalhonorar lediglich die Mehrwertsteuer, Kopierkosten und eine Kostenpauschale von 20,00 EURO hinzukommen.